Individuelle Leistungen
Atteste
Ihre ärztliche Bescheinigung
Häufig ist unter dem "Attest" eine Bescheinigung der Arbeits- oder Schulbesuchsunfähigkeit gemeint, die in der Regel vom Hausarzt ausgestellt wird.
Wir stellen aber auch verschiedene andere Atteste aus: z.B. Kurbescheinigungen, Bescheinigungen zum Heimantrag oder zu Vorlage bei Versicherungen und Ämtern.
Bitte beachten Sie, dass Atteste kostenpflichtig sind und nicht immer von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.